Das Finanzgericht (FG) Münster hat entschieden, dass bestimmte Steuerbescheide, die auf einer Schätzung beruhen, ausnahmsweise völlig unwirksam (nichtig) sein können. Das gilt insbesondere dann, wenn das Finanzamt ohne echte Prüfung und ohne nachvollziehbare Begründung zu Lasten des Steuerpflichtigen schätzt. In solchen Fällen kann die Nichtigkeit auch nach Ablauf der Einspruchsfrist noch geltend gemacht werden.