R.S.B. Schmitz Bergen Frank GmbHSteuerberatungsgesellschaftLuisenstraße 1-3 - 56068 Koblenz
Telefon: +49 (0) 261 30376-0E-Mail: mail(at)rsb-koblenz.de
Impressum | Datenschutz | Cookies | AGB
Altersfreizeitvereinbarungen wie z. B. die Gewährung zusätzlicher Urlaubstage ab Vollendung des 60. Lebensjahres sind weit verbreitet. Der BFH billigt hierfür grundsätzlich die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten und wendet sich damit gegen die bisherige Verwaltungsauffassung.
Die Finanzbehörden können Zinsansprüche ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre. Dabei müssen solche Umstände außer Betracht bleiben, die der gesetzliche Tatbestand typischerweise mit sich bringt.
Für Kaffeefahrten, also Busfahrten inkl. Verkaufsveranstaltungen, gilt die Margenbesteuerung. Diese führt selbst dann zum Vorsteuerausschluss von Reisevorleistungen, wenn sich eine negative Gesamtmarge ergibt.
Eine reine Belegsammlung mit Aufaddieren der Positionen nach Abschluss des Veranlagungszeitraums genügt nicht der Aufzeichnungspflicht nach § 4 Abs. 7 EStG. Dies gilt auch für sog. Bagatellfälle bei Freiberuflern.
Aufwendungen für Auslandsadoptionen sind weder aus rechtlichen, sittlichen noch aus anderen tatsächlichen Gründen zwangsläufig. Der Entschluss zur Adoption beruht nicht auf einer Zwangslage, sondern auf der freiwilligen Entscheidung, ein Kind anzunehmen.
Die Erhöhung der Entfernungspauschale für die Veranlagungszeiträume 2022 bis 2026 nur ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,38 EUR je Entfernungskilometer ist nicht verfassungswidrig.
Bei einem elektronischen Fahrtenbuchprogramm ist kein Schutz vor jeglichem Hackangriff erforderlich. Es muss jedoch mit vertretbarem Aufwand auf seine materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein.
Nachdem der BFH in 2 inhaltsgleichen AdV-Beschlüssen zur neuen Grundsteuer im sog. Bundesmodell entschieden hatte, dass Steuerpflichtige im Einzelfall die Möglichkeit haben müssen, einen niedrigeren gemeinen Wert ihres Grundstücks nachzuweisen, hat die Finanzverwaltung nun mit koordinierten Ländererlassen reagiert.