R.S.B. Schmitz Bergen Dach GmbHSteuerberatungsgesellschaft RechtsanwaltsgesellschaftLuisenstraße 1-3 - 56068 Koblenz
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Erhält ein Sportler im Zusammenhang mit seiner Betätigung Zahlungen, die wesentlich höher sind als die ihm hierbei entstandenen Aufwendungen, ist der Schluss gerechtfertigt, dass der Sport nicht mehr aus reiner Liebhaberei betrieben wird.
Für Umsätze aus Glücksspielen mit Geldeinsatz sieht Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL keine zwingende Steuerbefreiung vor.
Haben sich durch die Herabsetzung der Steuer die für die Ausübung des Ermessens maßgebenden Umstände geändert, ist die Finanzbehörde von Amts wegen verpflichtet, neue Ermessensentscheidungen zu treffen.
Die Einfuhr für das Unternehmen erfordert eine Verwendung des eingeführten Gegenstands für Zwecke der besteuerten Umsätze des Unternehmers. Erbringt der Unternehmer in Bezug auf den eingeführten Gegenstand lediglich eine Verzollungs- oder eine Beförderungsdienstleistung, steht ihm daher kein Abzugsrecht zu.
Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit sind als Werbungskosten bei ihren Versorgungsbezügen zu berücksichtigen.
In einem Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung wurde entschieden, dass bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Bayerischen Grundsteuergesetzes, das ein reines Flächenmodell vorsieht, bestehen.
Rentenversicherungsbeiträge sind nicht als Sonderausgaben abziehbar, wenn sie von steuerfreiem Krankengeld einbehalten wurden.
Die Einkommensteuer, die aufgrund einer durch die Erben rückwirkend erklärten Betriebsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs entsteht, kann nicht als Nachlassverbindlichkeiten in Abzug gebracht werden.