Steueränderungsgesetz 2025 wurde beschlossen
Das Bundeskabinett hat das sog. Steueränderungsgesetz 2025 auf den Weg gebracht. In diesem Gesetzentwurf sind Entlastungsmaßnahmen für Bürger vorgesehen.
Hintergrund
Durch anhaltende Krisen, wie die Corona-Pandemie, die Inflation und steigende Energiekosten mussten auch Bürger wirtschaftliche Mehrbelastungen stemmen. Mit einem Steueränderungsgesetz werden verschiedene Maßnahmen geplant, um für Entlastung zu sorgen.
Geplante Maßnahmen
Ein zentraler Punkt des Regierungsentwurfs ist die Erhöhung der Entfernungspauschale: Künftig sollen Beschäftigte 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer von der Steuer absetzen können. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer.
Wie würde sich das wirtschaftlich auswirken?
- Für Pendler mit einem Arbeitsweg von zehn Kilometern bedeutet das jährlich 176 EUR mehr Werbungskosten.
- Bei 20 Kilometern sind es 352 EUR,
- bei fünf Kilometern immerhin 88 EUR.
Auch die Mobilitätsprämie soll bestehen bleiben. Sie richtet sich an Personen mit niedrigen Einkommen, die von der Pauschale profitieren würden, deren Einkommen jedoch so gering ist, dass sie keine oder kaum Steuern zahlen. Die ursprünglich befristete Regelung soll dauerhaft verlängert werden.
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Gastronomie. Ab 2026 soll der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf 7 Prozent sinken – allerdings nicht für Getränke. Davon profitieren dann nicht nur klassische Restaurants, sondern auch Bäckereien, Metzgereien, Caterer sowie Anbieter von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.
Zusätzlich ist geplant, die Steuervergünstigung für Agrardiesel wieder vollständig einzuführen. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten damit erneut eine dauerhafte Entlastung, was Planungssicherheit und Stabilität in einem stark schwankenden Marktumfeld schaffen soll.
Neben diesen Kernpunkten sieht das Gesetz außerdem technische Anpassungen im Steuerrecht vor, etwa zur elektronischen Bescheidbekanntgabe, zur Einfuhrumsatzsteuer sowie zur Sonderabschreibung beim Mietwohnungsneubau.