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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Entwurfsschreiben zur obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025 veröffentlicht.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass bei der Aufteilung eines Gesamtpreises auf Produkte mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen die Einzelverkaufspreise als Grundlage heranzuziehen sind. Andere Methoden, wie die sogenannte „Food-and-Paper“-Methode, sind nur zulässig, wenn sie zu ebenso sachgerechten Ergebnissen führen. Im Streitfall wurde dies verneint.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Übertragung eines Grundstücks unter Übernahme von Verbindlichkeiten als privates Veräußerungsgeschäft gilt, wenn sie teilweise entgeltlich erfolgt. Maßgeblich ist eine Aufteilung in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil nach der sogenannten Trennungstheorie.
Mit dem am 11. Juli 2025 vom Bundesrat beschlossenen Investitionssofortprogramm verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Beschluss die Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge erneut geprüft. Der BFH sieht keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung, auch für Zeiträume ab 2019.
Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Finanzamt während eines laufenden Aussetzungsverfahrens eine Steuerforderung nicht ohne besondere Gründe an eine andere Behörde abtreten darf.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine offenbare Unrichtigkeit bei der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos vorliegen kann, wenn ein mechanisches Versehen der Finanzbehörde vorliegt. Im Streitfall wurde das steuerliche Einlagekonto einer GmbH fehlerhaft mit 0 EUR festgestellt, obwohl in der Bilanz eine Kapitalrücklage ausgewiesen war. Der BFH stellte klar, dass solche Fehler nach korrigierbar sind.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Darlehensverträge zwischen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern steuerrechtlich nicht anerkannt werden können, wenn Gläubiger und Schuldner rechtlich als identisch gelten. Dies hat zur Folge, dass Zinsen aus solchen Darlehen weder als Werbungskosten abziehbar noch als Einnahmen aus Kapitalvermögen steuerpflichtig sind.