Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Entwurfsschreiben zur obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025 veröffentlicht.
Hintergrund
Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) verpflichtend. Allerdings gibt es Übergangsfristen, weil viele Firmen noch mit der Umstellung kämpfen. In der Praxis treten dabei einige Fragen auf. Das BMF hat nun ein Entwurfsschreiben veröffentlicht, welches helfen soll, Unklarheiten zu beseitigen.
So wird beispielsweise nun klargestellt: Auch Kleinunternehmer dürfen ohne Zustimmung E-Rechnungen versenden – ganz wie es das neue Gesetz vorsieht. Außerdem enthält das Schreiben weitere wichtige Hinweise und ist deshalb lesenswert.
Ausblick
Das endgültige Schreiben des Bundesfinanzministeriums wird Ende 2025 erwartet. Bis dahin können Verbände Stellung nehmen. Unternehmen sollten die Entwicklung genau verfolgen – denn schon kleine Fehler können große Auswirkungen haben.