Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen hat entschieden, dass ein Arbeitgeber für die korrekte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer haftet, auch wenn die Arbeitnehmer beschränkt steuerpflichtig sind und keine Einkommensteuererklärung abgeben. Fehlerhafte Lohnsteuerabzüge können zu Haftungsbescheiden führen, die rechtmäßig sind, selbst wenn die tatsächliche Einkommensteuerschuld der Arbeitnehmer unklar bleibt.