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Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Eine gesetzliche Regelung in § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) ermöglicht die Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Die Finanzverwaltung hat aktuell in einem umfangreichen Schreiben Stellung bezogen.

Hintergrund

Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG gibt es, um energetische Sanierungen von selbstgenutzten Wohnhäusern oder -wohnungen steuerlich zu fördern. Wer also entsprechende Maßnahmen durchführt, kann einen Teil der Kosten direkt von seiner Einkommensteuer abziehen.

Ziel ist es, private Haus- und Wohnungsbesitzer zu motivieren, in mehr Klimaschutz und Energieeinsparung zu investieren.

Neues Schreiben sorgt für Klarheit

Das neue Schreiben der Finanzverwaltung beantwortet eine Vielzahl von Einzel- und Anwendungsfragen - sowohl für die Finanzverwaltung als auch für Bürger – etwa zu Fördervoraussetzungen, begünstigten Aufwendungen oder Nachweisen.

Es enthält u.a. eine Anlage mit typischen förderfähigen Maßnahmen zu

  • Wärmedämmung von Außenwänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Sommerlicher Wärmeschutz
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage

Wer energetisch sanieren möchte profitiert steuerlich von bis zu 40.000 EUR Steuerermäßigung (über drei Jahre verteilt) – vorausgesetzt, Mindestanforderungen und Nachweise werden erfüllt.

Eigentümer können sich mit dem neuen Schreiben detailliert darüber informieren, welche Maßnahmen anerkannt werden und welche Anforderungen erfüllt werden müssen (BMF, Schreiben vom 21.8.2025, IV C 1 - S 2296-c/00004/018/050).