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Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass ein Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn nicht durch die Überlassung eines Firmenwagens erfüllen kann. Der Mindestlohn muss immer als Geldbetrag gezahlt werden. Sozialversicherungsbeiträge sind daher auch auf den Mindestlohn zu entrichten, unabhängig von Sachleistungen wie einem Firmenwagen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass beim Kauf eines Grundstücks die Baukosten nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einbezogen werden, wenn der Käufer maßgeblichen Einfluss auf die Bebauung hat. Dies gilt auch wenn das Grundstück von einer Gesellschaft erworben wird, die von dieser Person beherrscht wird.
Die Finanzverwaltung hat entschieden, die bisherigen Regeln zur Abschreibung von Gebäuden bei einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer aufzuheben. Künftig können Steuerpflichtige flexibler nachweisen, dass ein Gebäude schneller an Wert verliert als gesetzlich vorgesehen.
Die Finanzverwaltung hat sich mit den Regeln für den Betriebsausgabenabzug von Bewirtungskosten befasst und dabei die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) ab 2025 berücksichtigt.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem Fall entschieden, dass die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens einschließlich eines Verkehrswertgutachtens vom Finanzamt getragen werden müssen. Hintergrund war ein Rechtsstreit um die Grundsteuer für ein bebautes Grundstück, dessen Bewertung ursprünglich zu hoch angesetzt wurde.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in zwei aktuellen Beschlüssen klargestellt: Wer keine Steuererklärung zur Grundsteuer abgibt und später lediglich die Verfassungswidrigkeit des Landesgrundsteuergesetzes rügt, kann nicht mit einer Aussetzung der Vollziehung rechnen.
Das Bundeskabinett hat die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt – und zwar deutlich: Ab 2026 werden Beschäftigte mehr pro Stunde verdienen.
Der gesetzliche Mindestlohn wird bis zum Jahr 2027 in zwei Schritten auf 14,60 Euro angehoben. Das hat auch Auswirkungen auf die Grenzen für Minijobs und Midijobs.