Investitionssofortprogramm 2025: Steuerliche Entlastungen im Überblick
Mit dem am 11. Juli 2025 vom Bundesrat beschlossenen Investitionssofortprogramm verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.
Wichtige Inhalte des Gesetzes
- Investitions-Booster: Unternehmen können für Neuinvestitionen in bewegliche Anlagegüter (Maschinen, Geräte, Fahrzeuge) zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 degressive Abschreibungen von bis zu 30 % pro Jahr nutzen[3]. Dadurch werden Anschaffungskosten schneller steuerlich wirksam.
- Elektromobilität: Für nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschaffte Elektrofahrzeuge gilt eine Sonder-AfA von 75 % im Anschaffungsjahr[4]. Zudem wird die Bruttolistenpreisgrenze für den 0,25 %-Ansatz bei Dienstwagenbesteuerung von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben[4].
- Körperschaftsteuer: Ab dem Veranlagungszeitraum 2028 wird der Körperschaftsteuersatz schrittweise von 15 % (bis 2027) auf 10 % (ab 2032) gesenkt[5]. Die Gesamtsteuerbelastung für Kapitalgesellschaften sinkt damit langfristig auf etwa 25 % (bisher knapp 30 %)[5].
- Thesaurierungsbegünstigung: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne stufenweise gesenkt: 2028/29: 27 %, 2030/31: 26 %, ab 2032: 25 %. (Derzeit liegt der ermäßigte Satz bei 28,25 %.) Dadurch bleibt die Belastung in etwa im Gleichklang mit der Körperschaftsteuer.
- Forschungszulage: Die steuerliche Forschungsförderung wird erweitert. Ab 2026 steigt die Bemessungsgrundlage von 10 auf 12 Mio. Euro[7] und förderfähige Aufwendungen werden ausgeweitet. Pauschale Kürzungen sollen die Antragsverfahren vereinfachen[7].
Mögliche Handlungsempfehlungen
- Investitions-Booster sofort nutzen: Anschaffungen (Maschinen, Anlagen, IT-Ausrüstung) möglichst noch in 2025–2027 tätigen, um die erhöhte degressive AfA (bis 30 %) voll auszuschöpfen[3].
- Elektrofahrzeuge anschaffen: Ein Erwerb elektrischer Firmenwagen (PKW, LKW, Busse) bis Ende 2027 verschafft 75 % Abschreibung im Kaufjahr[4]. Gleichzeitig können E‑Dienstwagen bis 100.000 € Listenpreis mit dem ermäßigten 0,25 %-Ansatz versteuert werden[4].
- FuE-Projekte vorziehen: Geplante Forschungs- und Entwicklungsprojekte zeitnah starten. Dank der Anhebung der Forschungszulage-Obergrenze auf 12 Mio. € werden neue Investitionen in Innovationen stärker gefördert[7].
- Gewinne einbehalten: Behalten Sie Gewinne im Betrieb, wenn möglich. Ab 2028 reduziert sich der Thesaurierungssteuersatz auf einbehaltene Gewinne (max. 25 % ab 2032), was die Besteuerung für ertragsstarke Einzelunternehmer und Personengesellschaften entlastet.
- Steuerplanung anpassen: Bitte sprechen sie uns an, welche Maßnahmen in Ihrem individuellen Falle sinnvoll erscheinen. Gleichsam sollten wir prüfen, ob ein Wechsel der Rechtsform zu empfehlen ist.
Quellen: Gesetzestext und Erläuterungen der Bundesregierung[3]. (Bundesgesetzblatt 2025, BGBl. I S. 161.)
[1] [2] [3] [4] [5] [7] Investitions-Sofortprogramm beschlossen | Bundesregierung
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/wachstumsbooster-2351752