Grundsteuer: Finanzamt muss Kosten eines Verkehrswertgutachtens übernehmen
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem Fall entschieden, dass die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens einschließlich eines Verkehrswertgutachtens vom Finanzamt getragen werden müssen. Hintergrund war ein Rechtsstreit um die Grundsteuer für ein bebautes Grundstück, dessen Bewertung ursprünglich zu hoch angesetzt wurde.
Hintergrund
Der Eigentümer eines bebauten Grundstücks klagte gegen eine Grundsteuerfestsetzung. Ein Großteil seines Grundstücks ist als private Grünfläche ausgewiesen und darf baurechtlich nicht bebaut werden. Das Finanzamt hatte bei der Berechnung des Grundsteuerwerts jedoch die gesamte Fläche zum Bodenrichtwert der maßgeblichen Bodenrichtwertzone angesetzt, was zu einer erheblichen Überbewertung führte.
Verkehrswertgutachten
Während des Verfahrens ließ der Eigentümer ein Verkehrswertgutachten vom Gutachterausschuss erstellen. Dieses Gutachten berücksichtigte die eingeschränkte Bebaubarkeit der Grünflächen und ermittelte einen um 41 Prozent niedrigeren Verkehrswert des Grundstücks. Auf Basis dieses Gutachtens wurde der Grundsteuerwertbescheids zugunsten des Eigentümers angepasst, und die Parteien erklärten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt.
Entscheidung
Strittig war, wer die Kosten des Verfahrens trägt. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers: Das Finanzamt müsse die Kosten einschließlich der Gutachterkosten übernehmen. Das Gericht begründete dies damit, dass die Überbewertung des Grundstücks bereits für das Finanzamt erkennbar war - die Kosten für das Gutachten wären daher vermeidbar gewesen.